Bereits im dritten Jahr in Folge bleibt der Künstlersozialabgabesatz mit 3,9 Prozent auch im Jahr 2012 stabil.
Wie der Deutsche Kulturrat mitteilte, ist "diese Stabilität unter anderem der kontinuierlichen Prüftätigkeit durch die Deutsche Rentenversicherung zu verdanken. Seit der Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes im Jahr 2007 übernimmt die Deutsche Rentenversicherung, die ohnehin bei Unternehmen mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten prüft, ob die Sozialabgaben ordnungsgemäß entrichtet wurden, auch die Prüfung der ordnungsgemäßen Abführung der Künstlersozialabgabe. Künstlersozialabgabepflichtig sind Unternehmen, Vereine, Behörden und andere Institutionen, die mit freiberuflichen Künstlern und Publizisten zusammenarbeiten. Die Abgabe wird pauschal auf die im Jahr gezahlten Honorare erhoben. Damit leisten die Auftraggeber einen Beitrag zur sozialen Absicherung freiberuflicher Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse kranken-, pflege- und rentenversichert sind."
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Künstlersozialabgabesatz auch im Jahr 2012 stabil
Bereits im dritten Jahr in Folge bleibt der Künstlersozialabgabesatz mit 3,9 Prozent auch im Jahr 2012 stabil.
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